Ratgeber & Hilfe

Glasbruch: Wer zahlt bei Scherben im Haushalt?

28. Januar 2026 4 Min. Lesezeit
Glasbruch Deckung bei Hausratversicherung

Scherben bringen Glück – aber leider auch oft hohe Handwerkerrechnungen. Ob das Ceranfeld in der Küche, der grosse Spiegel im Flur oder die Fensterscheibe im Wohnzimmer: Wenn Glas bricht, stellt sich in der Schweiz sofort die Frage nach der richtigen Versicherung.

Mobiliarglas vs. Gebäudeglas: Der wichtige Unterschied

In der Schweizer Versicherungslandschaft wird strikt zwischen zwei Arten von Glas unterschieden. Je nachdem, was kaputt geht, ist eine andere Versicherung zuständig.

1. Mobiliarglas (Ihre eigenen Sachen)

Hierbei handelt es sich um Glasgegenstände, die zu Ihrem Hausrat gehören. Wenn diese brechen, ist die Hausratversicherung über einen Glas-Zusatz zuständig.

  • Tischplatten aus Glas oder Stein
  • Wandspiegel und Schrankverglasungen
  • Vitrinen und Glasschränke
  • Aquarien und Terrarien

2. Gebäudeglas (Fest verbaute Teile)

Dazu gehören alle Glasteile, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Für Mieter ist dies besonders wichtig, da diese Schäden oft über die Privathaftpflichtversicherung (Mieterschäden) abgewickelt werden.

  • Fensterscheiben und Fenstertüren
  • Lavabos, Klosettbecken und Badewannen
  • Glaskeramik-Kochfelder (Ceranfelder)

Tipp für Mieter

Prüfen Sie, ob Ihre Privathaftpflicht den Baustein "Gebäudeglas" enthält. Einfache Mieterschäden-Klauseln decken Bruchschäden an Sanitäranlagen oder Kochfeldern nicht immer automatisch ab.

Wann lohnt sich die Glasbruchversicherung?

Glasbruch ist oft nicht automatisch in der Basis-Hausrat enthalten. Ein Einschluss lohnt sich, wenn Sie teure Glastische besitzen, ein grosses Aquarium haben oder als Mieter für teure Glaskeramik-Kochfelder haften müssen.

Rundum geschützt bei Glasbruch?

Finden Sie jetzt den Tarif, der Glasbruch optimal abdeckt – egal ob in der Hausrat oder Haftpflicht.

Jetzt Offerte anfordern