Natur & Vorsorge

Elementarschäden: Schutz gegen Naturgewalten

30. Januar 2026 4 Min. Lesezeit
Elemtarschäden bei Hausratversicherung

Starke Unwetter, Hagelzüge oder Überschwemmungen nehmen auch in der Schweiz zu. Wenn Mutter Natur zuschlägt, können die Schäden am Hausrat massiv sein. Doch wussten Sie, dass der Schutz gegen diese sogenannten Elementarschäden in der Schweiz fast einzigartig geregelt ist?

Die "Big Four" der Hausratversicherung

Jede Schweizer Hausratversicherung deckt standardmässig vier Hauptgefahren ab:

  • Feuer: Brand, Rauch, Blitzschlag oder Explosionen.
  • Wasser: Austretendes Wasser aus Leitungen, Aquarien oder Rückstau aus der Kanalisation.
  • Diebstahl: Einbruchdiebstahl und Beraubung in der Wohnung.
  • Elementarschäden: Schäden durch Naturgewalten.

Was zählt genau zu den Elementarschäden?

In der Schweiz ist gesetzlich genau definiert, welche neun Naturereignisse als Elementarschäden gelten:

Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (Wind von mind. 75 km/h), Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.

Der Schweizer Solidaritätsfonds

Die Prämien für Elementarschäden sind bei allen Privatversicherern in der Schweiz gleich hoch. Dies sorgt dafür, dass auch Menschen in Hochrisikogebieten (z.B. Bergregionen) bezahlbaren Schutz erhalten.

Wann die Versicherung nicht zahlt

Trotz der breiten Deckung gibt es klare Ausschlüsse. Nicht versichert sind unter anderem:

  • Erdbeben: Diese müssen meist über einen separaten Zusatzbaustein versichert werden.
  • Grundwasser: Eindringendes Grundwasser ohne oberflächliche Überschwemmung ist oft nicht gedeckt.
  • Offene Fenster: Regenschäden durch offen gelassene Fenster gelten als Grobfahrlässigkeit (hier hilft der entsprechende Zusatzbaustein!).

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